4.8 Exkurs: Fortführung eines Unternehmens im Überblick (Unternehmenskauf)
Das Unternehmen kann Gegenstand eines Verpflichtungsgeschäftes sein und grundsätzlich als Ganzes verkauft werden (Straube in Straube zum UGB [I4] § 1 Rz 40). Zu beachten ist allerdings, dass das Unternehmen im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge nicht durch ein einheitliches Verfügungsgeschäft übertragen werden kann. Vielmehr bedarf es nämlich der Einhaltung der jeweiligen Rechtsvorschriften für Verfügungsgeschäfte, die je nach Unternehmensbestandteil differenzieren können (Straube in Straube zum UGB [I4] § 1 Rz 40). Unternehmen können durch Einzel- oder durch Gesamtrechtsnachfolge („asset deal“) übernommen werden werden. Des Weiteren kann es auch zur Übernahme von Anteilen an der Gesellschaft („share deal“) kommen.