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Dokument-ID: 569805
1 Vorbemerkung
Ist das Unternehmen erstmal in seiner Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt und droht die Gefahr, dass es zusammenbricht, so kann eine solche Krise für alle Beteiligten ganz böse ausgehen. Es ist daher vor allem auch Sache des Gesetzgebers, Präventionsmaßnahmen vorzusehen. Zwei wesentliche Instrumente, die die österreichische Rechtsordnung präventiv vorsieht, sind: