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Dokument-ID: 1061145
5.12.1 Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen
Sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 des 2. COVJuBG ordnet für bestimmte Fälle eine Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen an. Die Regelung bezieht sich nicht nur auf Verbraucherkreditverträge, sondern auch auf Unternehmenskredite an Kleinstunternehmen im Sinn der Empfehlung der Europäischen Kommission 2003/361/EG. Erfasst werden aber nur Kreditverträge und nicht auch andere Formen der Kreditierungen (zB Kreditierung des Kaufpreises im Versandhandel).