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Dokument-ID: 653421
5.1 Welcher Ort gilt als Sitz der Genossenschaft?
In der Satzung der SCE ist jener Ort im Inland als Sitz zu bestimmen, an dem die Genossenschaft:
- einen Betrieb hat oder
- wo sich die Geschäftsleitung befindet oder
- die Verwaltung geführt wird.