Neu
Dokument-ID: 427951
6.4 Förderung der Neugründung
Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) werden unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmensneugründungen von diversen Abgaben und Gebühren befreit. Das NeuFöG gilt für Unternehmensneugründungen ab dem 1. Mai 1999 (amtliches Formular NeuFö 1).