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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.8 Wichtige Punkte, die bei der Vertretung zu beachten sind

Die GmbH wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 18 GmbHG). Für die Abgabe von Willenserklärungen (aktive Vertretungsmacht) ist die Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer (= Gesamtvertretung) erforderlich. Im Gesellschaftsvertrag kann Abweichendes vereinbart werden. Die Zeichnung geschieht in der Weise, dass die Zeichnenden zu der Firma der Gesellschaft ihre Unterschrift hinzufügen.

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