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Dokument-ID: 432322
3.3.2 Welche Mehrheitserfordernisse bestehen für die Beschlussfassung durch die Gesellschafter?
Die Beschlussfassung der Gesellschafter erfolgt, soweit das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 39 GmbHG).