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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.12 Welche Aufgaben kommen der Geschäftsleitung zu?

Für die Erfüllung der im WAG festgelegten Pflichten ist die Geschäftsleitung verantwortlich (§ 21 WAG).

Die Geschäftsleitung ist insbesondere verpflichtet:

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