6.1 Wertpapierfirmen
Unter einer Wertpapierfirma ist eine juristische Person zu verstehen, die ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung in Österreich hat und aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten zu erbringen. Zu beachten ist, dass natürliche und juristische Personen, deren Berechtigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten sich auf § 4, das BWG oder das BörseG gründet, keine Wertpapierfirmen sind (§ 3 WAG). Allerdings sind auch natürliche und juristische Personen, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten als Wertpapierfirma im Sinne von Art 4 Abs 1 Z 1 der Richtlinie 2004/39/EG zugelassen sind, als Wertpapierfirma nach § 1 Z 1 WAG zu qualifizieren.