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Dokument-ID: 427839
6.5 Kosten – GmbH
Kosten für den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
Für die Errichtung der GmbH ist zunächst der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags notwendig, der allerdings – im Unterschied zur Personengesellschaft – der Beurkundung durch einen Notariatsakt bedarf.
Die Kosten des Gesellschaftsvertrages betragen durchschnittlich EUR 2.000,– bis EUR 3.000,–. Es kann jedoch zu erheblichen Schwankungen aufgrund des Umfanges der Gesellschaft und der Komplexität des gewünschten Vertrages kommen.