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Iman Torabia - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Organe nach dem Vereinsgesetz

Gem § 5 Abs 1 VerG 2002 haben die Statuten jedenfalls vorzusehen:

  • Mitgliederversammlung: Organe zur gemeinsamen Willensbildung der Vereinsmitglieder
  • Leitungsorgan: Organ zur Führung der Vereinsgeschäfte und zur Vertretung des Vereins nach außen

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