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Dokument-ID: 622635
3.4.2 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
Rechte der Vereinsmitglieder:
- Teilnahme an der Vereinsversammlung
- Stimmabgabe
Plicht der Gründungsmitglieder: Die Gründungsmitglieder trifft die Verpflichtung nach § 3 Abs 2 SpG: Die Gründungsmitglieder des Sparkassenvereins haben ein ausreichendes Gründungskapital (§ 2 Abs 2 SpG) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Gründungskapital verbleibt der Sparkasse und ist nicht zurückzuzahlen.