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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.15 Verlust der Rechtspersönlichkeit?

Wann der Verein seine Rechtspersönlichkeit verliert, ist unterschiedlich zu beantworten:

  • Die Rechtspersönlichkeit eines Vereins endet mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister.
  • Wenn eine Abwicklung erforderlich ist, verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit jedoch erst mit Eintragung ihrer Beendigung.

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