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Dokument-ID: 622869
4.15 Verlust der Rechtspersönlichkeit?
Wann der Verein seine Rechtspersönlichkeit verliert, ist unterschiedlich zu beantworten:
- Die Rechtspersönlichkeit eines Vereins endet mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister.
- Wenn eine Abwicklung erforderlich ist, verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit jedoch erst mit Eintragung ihrer Beendigung.