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Dokument-ID: 427838
3.2.2 Wer darf Aufsichtsratmitglied sein?
Zunächst ist zu beachten, dass der Aufsichtsrat mindestens aus drei Mitgliedern bestehen muss. Im Gesellschaftsvertrag kann vorgesehen werden, dass nicht mehr als drei Mitglieder bestellt werden dürfen (§ 30 GmbHG).