7.5 Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) 2026
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) 2026 dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD-Änderungsrichtlinie) in das österreichische nationale Recht. Wenngleich die ursprüngliche Umsetzungsfrist bereits am 06.07.2024 geendet hatte, kam es durch das von der Europäischen Kommission am 26.02.2025 vorgelegte „Omnibus I“-Paket zu maßgeblichen Änderungen des Umsetzungsszenarios. Mit der Richtlinie 2025/794 („Stop-the-clock“-Richtlinie) wurde die Anwendbarkeit der CSRD für die Unternehmen der so genannten „zweiten Welle“ um zwei Jahre verschoben. Das vorliegende Gesetz trägt diesem Umstand Rechnung, indem es sich auf die Umsetzung der Berichtspflichten für die „erste Welle“ von Unternehmen konzentriert. Die Regelungen für die „zweite Welle“, deren Anwendungsbereich noch nicht abschließend definiert ist, bleiben einer gesonderten Novelle vorbehalten.