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Dokument-ID: 1198790
9.3 EU Geldwäsche Paket
Die Europäische Union hat ihren Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) grundlegend reformiert. Mit dem Inkrafttreten des EU-Geldwäschepakets am 9. Juli 2024 wurden Rechtsakte gesetzt, die darauf abzielen, europaweit für mehr Transparenz zu sorgen und eine koordinierte Aufsicht ermöglichen sollen.