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Dokument-ID: 427672
4.4 Kann einem Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden?
Für Komplementäre gilt grundsätzlich gem § 161 Abs 2 OG-Recht.
Nach OG-Recht gilt
Die Geschäftsführungsbefugnis kann einem Gesellschafter aufgrund einer Klage aller übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.