© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 432324

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.3 Wie ist das Stimmrecht bei der Beschlussfassung geregelt?

Die Beschlussfassung der Gesellschafter erfolgt grundsätzlich durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag kann allerdings Abweichendes bestimmen. Je zehn Euro einer übernommenen Stammeinlage gewähren eine Stimme, wobei Bruchteile unter zehn Euro nicht gezählt werden. Zwar besteht die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag andere Bestimmungen zu vereinbaren, doch muss jedem Gesellschafter jedenfalls aber mindestens eine Stimme zustehen (§ 39 Abs 1 und 2 GmbHG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop