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Dokument-ID: 432466
5.2 Wie wird man Aktionär?
Bei der Beantwortung der Frage, wie man Aktionär wird, unterscheidet man wie folgt:
- Aktionär kraft Übernahme einer Aktie in der Gründungsphase
- Erwerb einer Aktie im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge
- Aktionär im Zuge einer Beteiligung an der Kapitalerhöhung