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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.10 Können sich Aktionäre in der HV vertreten lassen?

Jeder an der Hauptversammlung teilnahmeberechtigte Aktionär darf eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Er kann diese Rechte mittels jeder von der Gesellschaft angebotenen Form der Teilnahme ausüben (§ 113 Abs 1 AktG).

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