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Dokument-ID: 427641
3.2 Sind abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung möglich?
Abweichungen für gewöhnliche Geschäfte sind etwa wie folgt möglich:
- Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis auf ein oder mehrere Gesellschafter
- Ressortverteilung
- Zustimmung der übrigen Gesellschafter erforderlich (Gesamtgeschäftsführung)
- Übertragung der Geschäftsführungspflicht auf Dritte
- Bestellung eines Prokuristen