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Neu Dokument-ID: 427513

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag für die Abgabe von Willenserklärungen der OG

Der Gesellschaftsvertrag kann für die aktive Vertretungsmacht (das heißt für die Abgabe von Willenserklärungen) wie folgt abweichen:

  • Ausschluss eines Gesellschafters
  • Gesamtvertretung
  • Gesamtvertretung mit Einzelvertretung für bestimmte Geschäfte
  • Gemischte Gesamtvertretung
  • Keine Fremdorganschaft

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