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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.9 Was hat mit den Beschlüssen der Generalversammlung in weiterer Folge zu geschehen?

Die Beschlüsse der Generalversammlung müssen unverzüglich nach der Beschlussfassung in eine Niederschrift aufgenommen werden. Diese Niederschriften sowie die auf schriftlichem Weg gefassten Beschlüsse der Gesellschafter sind geordnet aufzubewahren. Während der Geschäftsstunden kann jeder Gesellschafter darin Einsicht nehmen (§ 40 Abs 1 GmbHG).

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