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Dokument-ID: 427847
3.2.5 Kann den Aufsichtsratsmitgliedern eine Vergütung gewährt werden?
Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der Gesellschaft in Einklang stehende Vergütung gewährt werden. Die Vergütung kann auch im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Eine diesbezügliche Änderung, durch die die Vergütung herabgesetzt wird, kann durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden (§ 31 Abs 1 GmbHG).