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Dokument-ID: 534827
2.9.4 Prüfung des Verschmelzungsplans
Grundsätzlich gilt für eine an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte GmbH die Bestimmung des § 100 Abs 2 GmbHG. Allerdings ist der Verschmelzungsplan nur dann nicht gem § 220b AktG zu prüfen, wenn alle Gesellschafter schriftlich oder in der Niederschrift zur Generalversammlung darauf verzichten.