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Dokument-ID: 427802
5.5.6 Sozialversicherung – GmbH
Geschäftsführer mit einer maximalen Beteiligung von 25 % sind wie Dienstnehmer ASVG-pflichtversichert. Allerdings kann die GmbH die Pflichtversicherung insofern beeinflussen, als sie die Beteiligungsregelung selbst in der „Hand“ hat. Denn Geschäftsführer sind erst mit einer Beteiligung von mehr als 25 % GSVG-pflichtversichert. Im Gegensatz dazu sind Einzelunternehmer und alle voll haftenden Gesellschafter einer OG oder KG nämlich GSVG-pflichtversichert!