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Dokument-ID: 653477
5.2.2 Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) durch Umwandlung
Welchen Inhalt muss der Umwandlungsplan aufweisen?
Der Umwandlungsplan muss gemäß § 17 SCEG zumindest aufweisen:
- Die bisherige Firma, den Sitz und die Firmenbuchnummer der Genossenschaft
- Die für die Europäische Genossenschaft (SCE) vorgeschlagene Satzung sowie gegebenenfalls die neue Firma
- Die etwaigen Folgen der Umwandlung für die Beteiligung der Arbeitnehmer
- Den vorgesehenen Zeitplan für die Umwandlung
- Etwaige zum Schutz der Mitglieder und/oder der Gläubiger vorgesehene Rechte