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Dokument-ID: 622645
3.4.4 Die Vereinsversammlung
Aufgabe der Vereinsversammlung:
- Die der FMA angezeigten Statuten unverändert festzustellen und
- die Gründung der Sparkasse zu beschließen
In der ersten Sitzung der Vereinsversammlung sind der Vereinsvorsteher und seine Stellvertreter zu wählen. Der Vereinsvorsteher hat als Zustellungsbevollmächtigter alle für die Gründung der Sparkasse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.