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Dokument-ID: 432383
4.2.8 Wie ist die Teilnahmeberechtigung bei einer börsennotierten AG geregelt?
Bei einer börsenotierten AG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung der Aktionärsrechte auf die Aktionärseigenschaft zu einem bestimmten Nachweiszeitpunkt, der zeitlich vor der Hauptversammlung liegt.