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Dokument-ID: 427777
5.4.1 Einkommensteuer – KG
- Wie die OG stellt auch die KG kein eigenes Steuersubjekt dar und ist daher weder körperschaftssteuerpflichtig noch einkommensteuerpflichtig. Es sind auch hier die einzelnen Gesellschafter als natürliche Personen Steuersubjekte und damit mit ihren Gewinneinkünften einkommensteuerpflichtig.
- Die einzelnen Gesellschafter einer KG sind als natürliche Personen gem § 1 Abs 1 EStG einkommensteuerpflichtig.