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Dokument-ID: 427813
5.6.4 Kommunalsteuer – AG
Unternehmer im Sinne des KommStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.
Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind (§ 1 KommStG).