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Dokument-ID: 570226
3.4 Das Reorganisationsverfahren
Wann ist das Reorganisationsverfahren aufzuheben?
Gelangt der Reorganisationsprüfer in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Reorganisationsplan zweckmäßig ist und gute Aussichten auf dessen Verwirklichung bestehen, hat das Gericht das Reorganisationsverfahren aufzuheben (§ 12 Abs 1 URG).