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Dokument-ID: 653576
6.5.2 Märkte/Börsen
Inländische Märkte, an denen Finanzinstrumente gem § 1 Z 6 WAG gehandelt werden
Wertpapierbörsen sind gem § 1 Abs 1 BörseG inländische Märkte, an denen Finanzinstrumente gem § 1 Z 6 WAG 2007, gehandelt werden. An einer Wertpapierbörse können auch ausländische Zahlungsmittel, Münzen und Edelmetalle gehandelt und die damit in Verbindung stehenden Hilfsgeschäfte getätigt werden.