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Neu Dokument-ID: 427915

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Notwendige Rechtsakte

Die Gründung der GmbH kennt mehrere Rechtsakte:

  • Abschluss des Gesellschaftsvertrages
  • Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, sofern ein Aufsichtsrat zwingend vorgesehen (§ 29 GmbHG) ist oder freiwillig bestellt wird
  • Bestellung mindestens eines Geschäftsführers, sofern nicht bereits ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag bestellt wurde
  • Entrichtung der Kapitalertragssteuer und Abgabe einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Selbstberechnungserklärung (§ 160 Abs 2 BAO, § 10a Abs 6 KVG)
  • Aufbringung des Stammkapitals bzw Leistung der Einlagen
  • Allenfalls weitere behördliche Genehmigungen
  • Anmeldung zum Firmenbuch

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