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Dokument-ID: 427915
5.1 Notwendige Rechtsakte
Die Gründung der GmbH kennt mehrere Rechtsakte:
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, sofern ein Aufsichtsrat zwingend vorgesehen (§ 29 GmbHG) ist oder freiwillig bestellt wird
- Bestellung mindestens eines Geschäftsführers, sofern nicht bereits ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag bestellt wurde
- Entrichtung der Kapitalertragssteuer und Abgabe einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Selbstberechnungserklärung (§ 160 Abs 2 BAO, § 10a Abs 6 KVG)
- Aufbringung des Stammkapitals bzw Leistung der Einlagen
- Allenfalls weitere behördliche Genehmigungen
- Anmeldung zum Firmenbuch