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Dokument-ID: 622690
3.6 Organe der Sparkasse
Es bestehen folgende Organe der Sparkasse (§ 14 SpG):
- Vorstand
- Sparkassenrat
Einem Organ einer Sparkasse dürfen nur eigenberechtigte natürliche Personen angehören. Für Vorstandsmitglieder von Sparkassen gelten die Bestimmungen des § 5 Abs 1 BWG.