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Dokument-ID: 427855
3.2.7 Wann ist der Aufsichtsrat bzw sein Ausschuss beschlussfähig bzw wie fasst er seine Beschlüsse?
Damit der Aufsichtsrat oder sein Ausschuss beschlussfähig ist, ist es notwendig, dass an der Sitzung mindestens drei Mitglieder teilnehmen. Der Gesellschaftsvertrag kann eine höhere Zahl festsetzen (§ 30g Abs 5 GmbHG).