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Dokument-ID: 427735
3 Organe der GmbH
Für die Leitung bzw Geschäftsführung und Vertretung gilt das Prinzip der Fremdorganschaft. Die Gesellschafterstellung ist keine Voraussetzung für die Geschäftsführung und Vertretung. Das GmbH-Gesetz sieht vor, welche Organe einzurichten sind.