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Dokument-ID: 427733
2.2 Vertretungsorgan
Organfunktion aufgrund Gesellschafterstellung
Wie bei der OG existiert auch bei der KG eine organschaftliche Vertretung, die allerdings im Unterschied zur OG nicht allen Gesellschaftern obliegt. Soweit das KG-Recht nicht Abweichendes vorsieht, gelten hinsichtlich der organschaftlichen Vertretung gem § 161 Abs 2 die für die OG geltenden Bestimmungen.