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Dokument-ID: 622811
4.7 Vereinsbehörde (§ 9 VerG 2002) und ihre Funktion
Vereinsbehörde in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion.