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Dokument-ID: 534689
2.4 Gremium
Wer darf für welche Funktionsperiode zu den Mitgliedern des Gremiums bestellt werden?
Um zu den Mitgliedern des Gremiums bestellt zu werden, darf die entsprechende Person das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss die Voraussetzungen für das Wahlrecht zum Nationalrat (siehe §§ 21, 22 Nationalrats-Wahlordnung) erfüllen.