© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 622322

Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.1 Vorstand

Die Bestimmung des § 15 GenG sieht vor, dass jede Genossenschaft einen Vorstand besitzen muss. Dieser ist von der Generalversammlung aus der Zahl der Genossenschafter oder deren vertretungsbefugter Organmitglieder zu wählen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop