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Dokument-ID: 432406
4.3.2 Wer kann nicht Mitglied des Aufsichtsrats werden?
Kein Mitglied des Aufsichtsrats kann sein, wer
- bereits in zehn Kapitalgesellschaften Aufsichtsratsmitglied ist. Zu beachten ist, dass die Tätigkeit als Vorsitzender doppelt auf diese Höchstzahl anzurechnen ist;
- gesetzlicher Vertreter eines Tochterunternehmens (§ 228 Abs 3 UGB) der Gesellschaft ist oder
- gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft angehört, es sei denn, eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig verbunden oder an ihr unternehmerisch beteiligt (§ 228 Abs 1 UGB) (§ 86 Abs 2 AktG).