5.6.2 Umsatzsteuer – AG
Unternehmen (§ 2 UStG)
Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Unternehmer (im Sinne der Bestimmungen zur Umsatzsteuer) ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Kapitalgesellschaften wie die AG fallen ebenfalls unter den Unternehmerbegriff.