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Dokument-ID: 570019
2.6 Was ist unter einem Sanierungsprivileg zu verstehen?
§ 13 EKEG regelt jenen Fall, bei dem jemand an einer in der Krise befindlichen Gesellschaft eine Beteiligung zum Zweck der Überwindung der Krise erwirbt und neue Kredite im Rahmen eines Sanierungskonzepts zu diesem Zweck gewährt werden. Diese Kredite sind nicht Eigenkapital ersetzend.