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Dokument-ID: 432385
4.2.9 Wie ist die Teilnahmeberechtigung bei einer nicht börsenotierten AG geregelt?
Bei einer nicht börsenotierten AG stellt die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung der entsprechenden Aktionärsrechte auf die Aktionärseigenschaft zu einem bestimmten Nachweiszeitpunkt ab, der zeitlich vor der Hauptversammlung liegt.