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Dokument-ID: 975840
9.1 Allgemeines, Novellen
Einleitung
Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG wird ein Register eingerichtet, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Ziel ist unter anderem die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.