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Dokument-ID: 427842
3.2.3 Wie wird man Aufsichtsratsmitglied?
Es gibt folgende Möglichkeiten, Aufsichtsratsmitglied zu werden:
- Wahl durch Gesellschafterbeschluss
- Entsenderecht im Gesellschaftsvertrag
- Gerichtliche Bestellung
- Entsendung durch den Betriebsrat (§ 110 ArbVG)