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Dokument-ID: 622836
4.14 Kann auf Ersatzansprüche des Vereins verzichtet werden?
Nein, ein Verzicht auf oder ein Vergleich über Ersatzansprüche des Vereins gegen Organwalter oder Prüfer ist Gläubigern des Vereins gegenüber unwirksam. Dies gilt aber in folgenden Fällen nicht: