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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7 Auflösung der Genossenschaft

Die Genossenschaft wird aufgelöst durch (§ 36 GenG):

  • Ablauf der im Genossenschaftsvertrag bestimmten Zeit
  • Durch einen Beschluss der Genossenschaft
  • Durch Eröffnung des Konkurses

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